Analyse

Fundament unserer Arbeit ist die Analyse von Flächen mit dem Ziel der Identifikation von Standorten, welche für den Betrieb von Freiflächenphotovoltaikanlagen geeignet sind. Dabei gibt der Gesetzgeber über die Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sowie Baugesetzbuches eine für die Solarkraft förderfähige und nutzbare Flächenkulisse vor. So qualifiziert beispielsweise das Erneuerbare-Energien-Gesetz unter anderem Flächen innerhalb eines 200-Meter-Korridors entlang von Bahnlinien und Autobahnen als ökologisch vorbelastete und beeinträchtigte Flächen, die in Umsetzung der Klimaschutzziele gezielt zur Bebauung mit Photovoltaikanlagen genutzt werden sollen. Hierfür gewährt der Gesetzgeber eine für einen Zeitraum von 20 Jahren festgeschriebene Vergütung. Die für die Solarenergie nutzbare und vergütungsfähige Freiflächenkulisse beinhaltet insbesondere folgende Flächenkategorien:

  • Gewerbe- und Industriegebiete

Hier eignen sich Flächen ab einer Größe von ca. 8.000 Quadratmetern.

  • Deponien, Tagebauten und versiegelte Flächen (bauliche Anlagen)
  • Flächen längs von Autobahnen oder Schienenwegen im Korridor von 200 m zum Fahrbahn-/-schienenrand
  • Konversionsflächen aus wirtschaftlicher, verkehrlicher, wohnungsbaulicher oder militärischer Nutzung
  • BIMA-Flächen (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben)

Hier eignen sich Flächen ab einer Größe von ca. 3 Hektar.

Darüber hinaus können auch solche Standorte zur Bebauung mit PV-Anlagen genutzt werden, auf deren Flächen der dann erzeugte Strom über sogenannte Stromlieferverträge (PPAs) außerhalb des Erneuerbare-Energien-Gesetzes direkt an der Strombörse vermarket wird.

Hierfür kommen Flächen ab einer Größe von ca. 25 Hektar in Betracht.

Gerne beraten wir Sie bei der Frage nach der Nutzbarkeit einer konkreten Fläche für die Bebauung mit einer Photovoltaikanlage – kontaktieren Sie uns!